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2 Ws 534/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-10-01, 2 Ws 534/20
2 Ws 534/20Obergericht01.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-01
Aktenzeichen: 2 Ws 534/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1001.2WS534.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des erkennenden Gerichts wird auf Kosten der Betroffenen als unzulässig zurückgewiesen.
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