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6 U 136/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-10-30, 6 U 136/19
Entscheidungsdatum: 2020-10-30
Aktenzeichen: 6 U 136/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1030.6U136.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 5 Abs. 1
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 21.05.2019 verkündete Urteil der 31.
Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 137/18 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
im Rahmen geschäftlicher Handlungen die Domain test.net für die Veröffentlichung von Produktvergleichen wie in der nachstehenden Anlage K3 abgebildet zu verwenden
und/oder
algorithmusbasierte Produktvergleiche als Tests zu bezeichnen, wenn Grundlage des Produktvergleichs nicht Tests zu jedem einzelnen der verglichenen Produkte sind und wenn dies geschieht wie in der nachstehenden Anlage K3 abgebildet:
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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