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19 U 22/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-11-20, 19 U 22/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-20
Aktenzeichen: 19 U 22/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1120.19U22.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird das am 23.01.2020 verkündete Urteil der 12 Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Aachen (Az.: 12 O 329/19) einschließlich des ihm ab dem 05.12.2019 zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Gericht des ersten Rechtszugs, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens vorbehalten bleibt, zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 29.930 € festgesetzt.
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