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15 U 201/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-12-14, 15 U 201/20
15 U 201/20Obergericht14.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-14
Aktenzeichen: 15 U 201/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1214.15U201.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
1. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 25.09.2020 (18 O 121/18) gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
2. Den Beklagten wird aufgegeben, sich zu erklären, ob die Drittwiderklagen noch zugestellt werden sollen; bejahendenfalls sind auch zeitnah entsprechende Abschriften zu den Akten zu reichen zu Zustellungszwecken.
3. Die Beklagten erhalten insgesamt Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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