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16 U 90/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-02-03, 16 U 90/20
Entscheidungsdatum: 2021-02-03
Aktenzeichen: 16 U 90/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0203.16U90.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.04.2020 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 5 O 508/19 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten der Streithilfe, werden der Klägerin auferlegt.
Das erstinstanzliche Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages erbringt.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 868.180,64 € festgesetzt.
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