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6 U 105/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-02-19, 6 U 105/20
Entscheidungsdatum: 2021-02-19
Aktenzeichen: 6 U 105/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0219.6U105.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UrhG § 2 Abs. 1, Nr. 1; 50 Abs. 1
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 31.7.2020 - 14 O 470/18 - hinsichtlich der Ziffern 1 und 2 des Tenors aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.
Das Urteil und das Urteil des Landgerichts Köln, soweit die Berufung des Klägers zurückgewiesen worden ist, sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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