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2 U 51/22•Oberlandesgericht Köln, 2021-04-28, 2 U 51/22
Entscheidungsdatum: 2021-04-28
Aktenzeichen: 2 U 51/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0428.2U51.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 24.10.2022 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 16 O 433/21 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Köln ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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