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27 UF 154/18•Oberlandesgericht Köln, 2021-06-01, 27 UF 154/18
27 UF 154/18Obergericht01.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-01
Aktenzeichen: 27 UF 154/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0601.27UF154.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat - Familiensenat -
I.
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegburg vom 11.06.2018 – Az. 324 F 64/17 – unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen im dritten Absatz des Tenors teilweise abgeändert wie folgt:
…
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers.-Nr N01) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 2,6102 Entgeltpunkten mit Wirkung ab dem 01.06.2018 und in Höhe von 3,1102 Entgeltpunkten mit Wirkung ab dem 01.01.2019 auf ein zu begründendes Konto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31.03.1989, übertragen.
…
II.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
III.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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