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20 U 50/18•Oberlandesgericht Köln, 2021-10-01, 20 U 50/18
Entscheidungsdatum: 2021-10-01
Aktenzeichen: 20 U 50/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1001.20U50.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.03.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – Az. 9 O 339/13 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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