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20 U 3/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-10-19, 20 U 3/21
Entscheidungsdatum: 2021-10-19
Aktenzeichen: 20 U 3/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1019.20U3.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25. November 2020 – 26 O 340/16 – wird als unzulässig zu verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist (auch) für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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