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5 U 2/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-10-27, 5 U 2/21
Entscheidungsdatum: 2021-10-27
Aktenzeichen: 5 U 2/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1027.5U2.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 30.11.2020 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 199/20 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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