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7 U 173/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-11-02, 7 U 173/20
Entscheidungsdatum: 2021-11-02
Aktenzeichen: 7 U 173/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1102.7U173.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln (18 O 281/19) vom 20.11.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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