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6 U 100/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-12-17, 6 U 100/21
Entscheidungsdatum: 2021-12-17
Aktenzeichen: 6 U 100/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1217.6U100.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr
1.5 im Zusammenhang mit Werbung für Mietwagenverkehr auf Quittungen und im Internet ihre Mobilfunknummer anzugeben, wie nachfolgend eingeblendet
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 18% und die Beklagte zu 82%. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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