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2 Wx 314/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-12-20, 2 Wx 314/21
2 Wx 314/21Obergericht20.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-20
Aktenzeichen: 2 Wx 314/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1220.2WX314.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Der Rechtsunterzeichnende überträgt als Einzelrichter die Entscheidung dem Senat in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung.
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1. vom 30.09.2021 wird der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Grundbuchamts – Bonn vom 20.08.2021 – BO-15808-3 - aufgehoben, soweit darin die Erinnerung des Beteiligten zu 1. vom 08.05.2021 zurückgewiesen worden ist.
Auf die Erinnerung des Beteiligten zu 1. vom 08.05.2021 wird der Kostenansatz gegenüber dem Beteiligten zu 1. vom 26.04.2021, dem Beteiligten zu 1. mitgeteilt durch Kostenrechnung vom 27.04.2021, Kassenzeichen: A, in Höhe eines Teilbetrages von 4.855,00 € aufgehoben.
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