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6 U 20/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-01-10, 6 U 20/21
Entscheidungsdatum: 2022-01-10
Aktenzeichen: 6 U 20/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0110.6U20.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (84 O 252/19) vom 20.01.2021 wird zurückgewiesen.
Der Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000 € hinsichtlich der Unterlassung, in Höhe von 10.000 € hinsichtlich der Auskunft und Rechnungslegung und im Übrigen in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 50.000 € hinsichtlich der Unterlassung, von 10.000 € hinsichtlich der Auskunft und Rechnungslegung und im Übrigen in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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