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10 U 34/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-01-13, 10 U 34/21
Entscheidungsdatum: 2022-01-13
Aktenzeichen: 10 U 34/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0113.10U34.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 07.05.2021 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 185/20 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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