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14 UF 186/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-01-27, 14 UF 186/21
14 UF 186/21Obergericht27.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-27
Aktenzeichen: 14 UF 186/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0127.14UF186.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Es wird festgestellt, dass das Beschwerdeverfahren nach der vom Antragsgegner mit Schriftsatz vom 22.01.2022 abgegebene Erklärung, nicht weitermachen zu wollen, die als Beschwerderücknahme auszulegen ist, beendet ist.
Im Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben und außergerichtliche Kosten nicht erstattet (§§ 81 Abs. 1 S. 2 FamFG, 20 FamGKG.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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