Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
19 U 131/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-01-31, 19 U 131/21
19 U 131/21Obergericht31.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-31
Aktenzeichen: 19 U 131/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0131.19U131.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 09.06.2021 (1 O 86/19) wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3. Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Der Berufungsstreitwert wird auf 66.054,31 € festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.