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24 U 231/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-02-04, 24 U 231/21
24 U 231/21Obergericht04.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-04
Aktenzeichen: 24 U 231/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0204.24U231.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.10.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 4 O 4/21 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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