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15 W 3/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-02-14, 15 W 3/22
Entscheidungsdatum: 2022-02-14
Aktenzeichen: 15 W 3/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0214.15W3.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 30.11.2021 wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 12.11.2021 (9 O 202/21) in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 1.12.2021 aufgehoben und der Antrag des Gläubigers auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes vom 17.9.2021 zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Gläubiger.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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