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9 U 150/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-03-31, 9 U 150/21
Entscheidungsdatum: 2022-03-31
Aktenzeichen: 9 U 150/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0331.9U150.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, den für den 31.05.2022, 10.30 Uhr, anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung aufzuheben und die Berufung der Klägerin gegen das am 24.06.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (24 O 444/20) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 28.676,35 € festgesetzt.
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