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6 U 178/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-04-29, 6 U 178/21
Entscheidungsdatum: 2022-04-29
Aktenzeichen: 6 U 178/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0429.6U178.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: MarkenG § 1^4 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.09.2021 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 68/20 – abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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