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5 U 171/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-06-08, 5 U 171/21
Entscheidungsdatum: 2022-06-08
Aktenzeichen: 5 U 171/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0608.5U171.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 08.09.2021 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 55/21 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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