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19 SchH 21/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-06-24, 19 SchH 21/22
19 SchH 21/22Obergericht24.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-24
Aktenzeichen: 19 SchH 21/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0624.19SCHH21.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Der Antrag, die Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens festzustellen, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Gegenstandswert wird auf 75.000,00 € festgesetzt.
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