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10 UF 50/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-07-01, 10 UF 50/22
10 UF 50/22Obergericht01.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-01
Aktenzeichen: 10 UF 50/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0701.10UF50.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Q. vom 23.03.2022 - 227 FH 26/21 - wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 9.501,39 EUR festgesetzt.
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