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10 UF 46/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-11-17, 10 UF 46/22
10 UF 46/22Obergericht17.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-17
Aktenzeichen: 10 UF 46/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1117.10UF46.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Geilenkirchen vom 24.02.2022 - 11 F 7/20 - wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 83.248,50 € festgesetzt.
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