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10 UF 90/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-11-17, 10 UF 90/22
10 UF 90/22Obergericht17.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-17
Aktenzeichen: 10 UF 90/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1117.10UF90.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat - Familiensenat
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht –Aachen vom 04.08.2022 – 230 F 77/22 – im schriftlichen Verfahren als unzulässig zu verwerfen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis binnen zwei Wochen ab Zugang des Beschlusses. Der Antragsgegnerin wird geraten, zur Vermeidung unnötiger Kosten die Beschwerde zurückzunehmen.
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