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1 RBs 373/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-12-07, 1 RBs 373/22
1 RBs 373/22Obergericht07.12.2022
Zur Zulässigkeit der Entscheidung im Beschlusswege, wenn das Tatgericht eine Geldbuße von 1.500,-- € und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, nachdem die Verteidigung ihr Einverständnis unter der Bedingung erklärt hatte, dass „lediglich ein einmonatiges Fahrverbot gegen angemessene Erhöhung der Geldbuße (nach vorheriger Verständigung mit der Verteidigung) verhängt“ werde
Entscheidungsdatum: 2022-12-07
Aktenzeichen: 1 RBs 373/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1207.1RBS373.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Normen: §§ 79 Abs. 1 Ziff. 5, 72 Abs. 2 OWiG
Zur Zulässigkeit der Entscheidung im Beschlusswege, wenn das Tatgericht eine Geldbuße von 1.500,-- € und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, nachdem die Verteidigung ihr Einverständnis unter der Bedingung erklärt hatte, dass „lediglich ein einmonatiges Fahrverbot gegen angemessene Erhöhung der Geldbuße (nach vorheriger Verständigung mit der Verteidigung) verhängt“ werde
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 6. Oktober 2022 wird als unbegründet verworfen
Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
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