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1 RBs 409/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-12-27, 1 RBs 409/22
1 RBs 409/22Obergericht27.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-27
Aktenzeichen: 1 RBs 409/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1227.1RBS409.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
I. Der Zulassungsantrag wird als unbegründet verworfen.
II. Die Rechtsbeschwerde gilt damit als zurückgenommen (§ 80 Abs. 4 S. 4 OWiG).
III. Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht trägt der Betroffene.
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