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2 Wx 260/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-12-28, 2 Wx 260/22
2 Wx 260/22Obergericht28.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-28
Aktenzeichen: 2 Wx 260/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1228.2WX260.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 17.11.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Bergisch Gladbach vom 21.04.2022, 6 VI 1235/21, in der Fassung der Abhilfeentscheidung des Nachlassgerichts vom 21.10.2022 abgeändert und der Antrag der Beteiligten zu 3) vom 16.02.2022, den Beteiligten zu 1) und 2) die Kosten des Erbscheinverfahrens aufzuerlegen, zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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