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14 UF 126/22•Oberlandesgericht Köln, 2023-01-09, 14 UF 126/22
14 UF 126/22Obergericht09.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-09
Aktenzeichen: 14 UF 126/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0109.14UF126.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Die durch das Gemeindegericht (O.) in Q., am 12.07.2021 ausgesprochene Annahme des Kindes S. A., geboren am 07.10.2009 in H., W., G., durch die annehmenden Eheleute N. und V. T. wird anerkannt. Es wird festgestellt, dass das Annahmeverhältnis einem nach den deutschen Sachvorschriften begründeten Annahmeverhältnis gleichsteht.
Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben und außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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