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16 U 179/21•Oberlandesgericht Köln, 2023-01-25, 16 U 179/21
16 U 179/21Obergericht25.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-25
Aktenzeichen: 16 U 179/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0125.16U179.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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