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26 WF 14/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-02-15, 26 WF 14/23
26 WF 14/23Obergericht15.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-15
Aktenzeichen: 26 WF 14/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0215.26WF14.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Die Beschleunigungsbeschwerde des Kindesvaters vom 14. Januar 2023 wird als unzulässig verworfen.
Gerichtsgebühren werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben und außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird bis 1.000 € festgesetzt.
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