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2 Wx 265/22•Oberlandesgericht Köln, 2023-02-22, 2 Wx 265/22
2 Wx 265/22Obergericht22.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-22
Aktenzeichen: 2 Wx 265/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0222.2WX265.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3. vom 01.04.2022 wird unter Zurückweisung des Antrages der Beteiligten zu 1. und 2. vom 10.11.2020 der am 03.02.2022 erlassene Ausschließungsbeschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Euskirchen - 26 II 21/17 - aufgehoben.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Beteiligten zu 1. und 2. zu tragen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.
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