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5 U 115/22•Oberlandesgericht Köln, 2023-02-22, 5 U 115/22
Entscheidungsdatum: 2023-02-22
Aktenzeichen: 5 U 115/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0222.5U115.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 24.08.2022 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 256/21 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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