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26 WF 48/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-03-31, 26 WF 48/23
26 WF 48/23Obergericht31.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-31
Aktenzeichen: 26 WF 48/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0331.26WF48.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat - Familiensenat
Der Antrag des Kindesvater vom 15. März 2023 auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die beabsichtigte sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Heinsberg vom 6. März 2023 (Az. 30 F 249/21), durch den sein Befangenheitsgesuch gegen die Richterin am Amtsgericht V. als unzulässig verworfen worden ist, wird abgelehnt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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