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19 U 79/22•Oberlandesgericht Köln, 2023-05-08, 19 U 79/22
Entscheidungsdatum: 2023-05-08
Aktenzeichen: 19 U 79/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0508.19U79.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.06.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Köln, Az.: 37 O 390/19, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung abzuwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 434.534,13 € festgesetzt.
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