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25 UF 19/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-05-08, 25 UF 19/23
25 UF 19/23Obergericht08.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-08
Aktenzeichen: 25 UF 19/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0508.25UF19.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat - Familiensenat
In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 17.02.2021 (316 F 118/20) wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder J. LP., geb. am 00.00.0000, und N. LP., geb. am 00.00.0000, im Wege der einstweiligen Anordnung auf den Kindesvater zur alleinigen Ausübung übertragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Kindesmutter. Im Übrigen verbleibt es bei der Kostenentscheidung der 1. Instanz.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
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