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21 U 4/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-05-23, 21 U 4/23
Entscheidungsdatum: 2023-05-23
Aktenzeichen: 21 U 4/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0523.21U4.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das zweite Versäumnisurteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 09. Dezember 2022 – 11 O 349/21 – wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Der Wert für das Berufungsverfahren wird auf 16.804,14 € festgesetzt.
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