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2 Wx 70/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-06-06, 2 Wx 70/23
Entscheidungsdatum: 2023-06-06
Aktenzeichen: 2 Wx 70/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0606.2WX70.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 26.4.2023 werden der Beschluss
des Amtsgerichts Köln – Grundbuchamt – vom 19.4.2023, N03,
aufgehoben und die Sache mit der Maßgabe, über den mit Schriftsatz vom
22.3.2023 gestellten Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek,
elektronisch übermittelt an das Amtsgericht Köln am 30.3.2023 und als
Ausdruck eingegangen beim Grundbuchamt am 4.4.2023, unter Beachtung
der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden, an das
Amtsgericht Köln zurückgegeben.
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