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2 Wx 68/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-07-04, 2 Wx 68/23
Entscheidungsdatum: 2023-07-04
Aktenzeichen: 2 Wx 68/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0704.2WX68.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Der Beteiligten zu 3. wird hinsichtlich der Versäumung der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Der Beschluss des Senats vom 22.05.2023 ist gegenstandslos.
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3. vom 19.04.2023 wird der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Brühl vom 28.03.2023 - 75 VI 99/22 – aufgehoben.
Die zur Begründung des Erbscheinsantrages der Beteiligten zu 3. vom 24.10.2022 erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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