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6 U 19/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-07-28, 6 U 19/23
Entscheidungsdatum: 2023-07-28
Aktenzeichen: 6 U 19/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0728.6U19.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.12.2022 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 214/22 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil und das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit leistet. Die Höhe der zu leistenden Sicherheit beträgt bezüglich des unter Ziff. 1 titulierten Unterlassungsanspruchs 15.000,00 €, bezüglich der unter Ziff. 4.a. und 4.b. titulierten Auskunftsansprüche jeweils 2.500,00 € und im übrigen für die Beklage 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages und für die Klägerin 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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