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9 U 241/22•Oberlandesgericht Köln, 2023-08-10, 9 U 241/22
Entscheidungsdatum: 2023-08-10
Aktenzeichen: 9 U 241/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0810.9U241.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 26.10.2022 (20 O 340/18) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 126.906,51 EUR festgesetzt.
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