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20 U 50/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-09-01, 20 U 50/23
Entscheidungsdatum: 2023-09-01
Aktenzeichen: 20 U 50/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0901.20U50.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Normen: VVG § 203 Abs. 5; ZPO § 254; GVG § 174 Abs. 3
Die Berufung des Klägers gegen das am 01.02.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn – Az. 41 O 13/22 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das angegriffene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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