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36 Not 4/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-09-18, 36 Not 4/23
36 Not 4/23Obergericht18.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-18
Aktenzeichen: 36 Not 4/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0918.36NOT4.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Senat für Notarsachen
Die Disziplinarverfügung der Präsidenten des Landgerichts Münster vom 3. Februar 2023 (Az: I M 359 Sdh. VI) wird mit der Maßgabe aufgehoben, dass dem Kläger eine Missbilligung ausgesprochen wird.
Das beklagte Land hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
Der Wert des Verfahrens wird auf bis 500 € festgesetzt.
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