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3 U 96/22•Oberlandesgericht Köln, 2023-09-18, 3 U 96/22
Entscheidungsdatum: 2023-09-18
Aktenzeichen: 3 U 96/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0918.3U96.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.06.2022 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - Az. 25 O 118/21 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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