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1 ORBs 273/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-10-12, 1 ORBs 273/23
1 ORBs 273/23Obergericht12.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-12
Aktenzeichen: 1 ORBs 273/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:1012.1ORBS273.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache wird zu erneuter Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.
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