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9 U 66/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-04-30, 9 U 66/23
Entscheidungsdatum: 2024-04-30
Aktenzeichen: 9 U 66/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0430.9U66.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Der Kostentenor des Urteils des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 05.03.2024 wird wie folgt ergänzt und neu gefasst:
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 82 % und die Beklagte zu 18 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens 9 U 66/23 tragen der Kläger zu 75 % und die Beklagte zu 25 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens 9 U 217/19 tragen der Kläger zu 75 % und die Beklagte zu 25 %.
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