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19 W 32/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-05-02, 19 W 32/24
Entscheidungsdatum: 2024-05-02
Aktenzeichen: 19 W 32/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0502.19W32.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 29.02.2024 wird der Beschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - Einzelrichter - vom 19.02.2024 (Az. 31 O 199/23) in der Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 03.04.2024 (Az. 31 O 199/23) aufgehoben und die Sache an das Landgericht Köln zur erneuten Entscheidung über den Aussetzungsantrag der Beklagten vom 20.12.2023 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates zurückverwiesen.
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