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11 U 120/22•Oberlandesgericht Köln, 2024-05-29, 11 U 120/22
11 U 120/22Obergericht29.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-29
Aktenzeichen: 11 U 120/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0529.11U120.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.06.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 21 O 32/22 – teilweise abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.026,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.03.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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